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Unsere Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Zu allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Benutzen Sie dafür ein Anmeldeformular aus dem vorliegenden Fortbildungsprogramm. 
Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Eingang der Anmeldung wird nur elektronisch (per E-Mail) bestätigt. Ca. 3 Wochen vor der Veranstaltung werden Ihnen die organisatorischen Informationen zugeschickt
Ist ein Seminar ausgebucht oder findet nicht statt, informieren wir Sie umgehend.
Mit den Unterlagen zur Veranstaltung wird auch eine Teilnehmendenliste verschickt. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer*in damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze elektronisch verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden. 
Die Zusagen zu den Veranstaltungen sind personengebunden und nicht übertragbar.
Die Veranstaltungsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung und vor der Veranstaltung unter Angabe der Rechnungsnummer und Namen des Teilnehmenden zu überweisen.

Absagen / Änderungen
Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e. V. behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, z.B. bei Erkrankung des/der Dozent*in oder zu geringer Teilnehmerzahl.
Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Rücktritt / Stornokosten
Der Rücktritt von einer Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Maßnahme besteht nur innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung.

Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40.- fällig.
Bei Rücktritt später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent, 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent, bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung 100 Prozent der Lehrgangsgebühren – unabhängig vom Absagegrund – als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

Ein Rücktritt bei mehrteiligen Fortbildungen ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmalig zum Ende der ersten sechs Monate, danach jeweils zum Ende des nächsten Quartals möglich. Die maßgeblichen Zeitspannen werden ab Beginn der Fortbildung gerechnet.

Leistungen bei Veranstaltungen in Tagungshäusern mit Übernachtung und Verpflegung:
Die Übernachtung erfolgt in Einzel- oder Doppelzimmern, je nach Verfügbarkeit im Tagungshaus. Sie können sich für eine Veranstaltung i. d. R. auch ohne Übernachtung als Tagesgast anmelden. Eine Freistellung von den Kosten der Tagesverpflegung oder eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Verpflegungsleistungen kann nicht erfolgen. Die Angaben zu den Preisen für Übernachtung und Verpflegung verstehen sich vorbehaltlich der Preisänderungen in den Tagungshäusern.

Leistungen bei Veranstaltungen in Tagungshäusern ohne Übernachtung und Verpflegung:
Die Übernachtung muss durch die Teilnehmer*innen gesondert gebucht werden (Hotel, Pension, Jugendherberge). Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e. V. unterstützt Sie bei der Buchung und informiert Sie über die aktuellen Konditionen.
Eine Verpflegung mit kalten und warmen Getränken wird angeboten und i. d. R. gibt es auch Möglichkeiten für kostengünstige Speisen in der näheren Umgebung des Veranstaltungsortes. Die Kosten für Getränke und Speisen werden dann vor Ort und nach Verzehr bezahlt.

Haftung/Gerichtsstand
Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e.V. haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder bei Absagen der Veranstaltungen aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind.
Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e. V. gegenüber den Teilnehmer*innen nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde vom Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe e. V. oder seinen Mitarbeiter*innen schuldhaft verursacht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für die Vertragspartner Mainz.