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Bildungszeit

Anerkennung zur Bildungszheit:

Bei rechtzeitiger Anmeldung (13 Wochen vor Seminarbeginn) kann für alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit möglich ist, die Anerkennung als Bildungszeit beantragt werden.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungszeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.

Der Weg zur Bildungszeit:

1. Anmeldung zur Veranstaltung mit Hinweis auf Inanspruchnahme Bildungszeit
2. Anmeldebestätigung durch Veranstalter
3. Schriftliche Geltendmachung der Bildungszeit gegenüber dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung
4. Teilnahme an der Veranstaltung
5. Teilnahmebescheinigung an den Arbeitgeber

Weitere Informationen zur Bildungszeit in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Seite des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.